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Auf der Internetseite ABOFALLEN.info erfährst Du, wie der Name wohl schon erraten lässt, Alles über Abofallen.
Unter Tipps & Tricks findest du zuerst einmal ein Inhaltsverzeichnis aller behandelter Themen auf der Seite und einen Widerspruchsgenerator. Unter Listen findest Du nicht nur alle bereits bekannten Listen von Internetseiten mit Abofallen sondern auch Listen aller bekannter Betreiber von Abofallen, sowie Inkassounternehmen, die für die Abofallenbetreiber das Geld eintreiben und deren Anwälte.
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Du musst NICHT zahlen!
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Passend dazu ein Tipp von Caschy:
Herzlich Willkommen zur zehnten und vorerst letzten Ausgabe von Puh am Sonntag.
Wie auch schon in den bereits erschienenen neun Ausgaben, findest Du an dieser Stelle Interessantes aus Nachrichten und der Blogosphäre der zurückliegenden Woche, welches aus verschiedenen Gründen keinen Platz in Puhs Blog fand.
Ich werde mich möglichst kurz fassen und die Themen mit meinen eigenen Worten und teilweise auch zusammen mit meiner eigenen Meinung wieder geben. Ich versuche den Rahmen gewohnt klein zu halten und kann deshalb leider nicht Alles ansprechen. Ich möchte auch versuchen, nicht zu viele verschiedene Informationen hier zusammen zu bringen, denn schließlich soll das Lesen noch Spaß machen, zumindest hoffe ich, dass du beim Lesen Spaß hast.
Jahrelang hat der Bottroper Fred Fischer auf der Halde in Bottrop neben dem Tetraeder helle und dunkle Steine so sortiert dass ein aus der Luft unvergleichbares Kunstwerk sichtbar wird. Aus der einst tristen und eintönigen Fläche hat der Privatmann, eigentlich nur aus Entspannung in geschätzten 7000 Arbeitsstunden die liebevoll Aliens genannten Skulpturen aus Schotter geschaffen.
In der Öffentlichkeit hört man durchweg positive Meinungen zu den von Fred Fischer geschaffenen Kunstwerk und auch der Eigentümer der Halde und des Tetraeders, der Regionalverband Ruhr hat den 52jährigen Fred Fischer jahrelang gewähren lassen.
Dies ist nun schon die dritte Ausgabe von Puh am Sonntag und gleichzeitig die erste Ausgabe für das Jahr 2009.
Wie sonst auch, möchte ich an dieser Stelle eine kleine Zusammenfassung von für mich erwähnenswerten Ereignissen der letzten Woche festhalten, welche aus verschiedenen Gründen keinen Platz in einem kompletten Beitrag gefunden haben.
Also ich war eigentlich am Montag den halben Tag mit sowas banalem wie “eine Xbox 360 online bestellen” beschäftigt, bzw. ständigem Telefonieren, Mailen, Faxen um einen Liefertermin und schließlich ne Stornierungsbestätigung zu erhalten. Man sollte eigentlich meinen, dass so etwas heutzutage unkomplizierter abläuft. Ein durchschnittlicher Broker hätte mit selbigem Aufwand sicherlich einige Milliarden US-Dollar Kapital bewegt. Aber letztendlich klappte es ja dank eines professionelleren Händlers doch noch.
Lange Zeit war ich verschont geblieben von Anrufen über angebliche Gewinne bei Gewinnspielen , Losverkäufern der Nord- und Süddeutschen Klassenlotterien oder Kartenverkäufern von “Wer wird Millionär” und ähnlichen Belästigungen durch anonyme Callcenter zu jeder Tages und Nachtzeit, an Werktagen wie Wochenenden. Da diese Belästigungen ausnahmslos durch anonyme Anrufer stattfinden, habe ich anonyme Anrufer geblockt – seitdem war Ruhe. Bis heute.
Das Telefon klingelte und ich bin dran gegangen ohne auf das Display zu schauen. Ein Fehler, wie sich später herausstellen sollte.
Eigentlich weniger zum Lachen, aber diese Dummheit scheint bei solch ausländerfeindlichen Pack ja normal zu sein.
Na zumindest den Posten des Bürgermeisters scheint er los zu sein, aber ist das wirklich Strafe genug? Ich denke, er wird doch wohl immer noch voll Pensionsberechtigt sein und offensichtlich keinerlei weiteren negativen Folgen zu spüren bekommen. Ich finde das nicht richtig.
Das Oberlandesgericht München bezichtigt in seinem Urteil (Az. 29 U 5697/07, PDF-Datei) vom 23. Oktober 2008 den Verlag Heinz Heise als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Form der Beihilfe weil Heise im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft gesetzt hatte.
Das OLG München bestätigte nun seine eigene Eilentscheidung und verbieten Heise weiterhin einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.
Nach Ansicht des Gerichtes verstoße der Internetauftritt von Slysoft gegen § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Diesen Verstoß habe der Verlag durch das Setzen eines Links im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gefördert, da er dadurch den Lesern des Artikels “den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert” habe.
Die Hamburger SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ksenija Bekeris fordert die sofortige Einstellung des Browsergames Pennergame.de. Nach Meinung Bekeris verletze das Computerspiel die Würde obdachloser Menschen.
In dem Rollenspiel soll es darum gehen, das Leben eines Obdachlosen zu simulieren. Der Spieler beginnt als “untalentierter Penner am Hamburger Hauptbahnhof” und arbeitet sich im Laufe seiner Kariere bis zum “organisierten Bettel-Monopolisten” hoch. Dabei geht es unter anderem darum, die besten Plätze zum Schnorren zu erobern, Pfandflaschen einzusammeln, andere Leute zu betrügen, zu bestehlen, zu verletzen und dabei ständig einen gewissen Alkoholpegel zu halten. Ein Sprecher der Betreiberfirma wolle jetzt Kontakt zu Bekeris aufnehmen und für ein besseres Verständnis des Spiels werben. Er sagt, man wisse, dass Obdachlosigkeit ein Problem und “ein heikles Thema” sei.
Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, “die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten”, solange “unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org” bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.
So steht es auf der Website Wikipedia.de zu lesen.
Na wenn die nicht dürfen, dann linke ich eben auf die Internetadresse de.wikipedia.org.
Weiterhin ist dort zu lesen:

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