Na endlich wurde mal wieder ein nachvollziehbar sinnvolles Urteil von einem deutschen Gericht gesprochen. So war es in der Vergangenheit doch so, dass behauptet wurde, dass zu einem gültigen Impressum auch die Angabe einer Telefonnummer gehört. Mag dies in einigen Fällen sinnvoll sein, aber bei Privatpersonen doch mehr als unnötig.
Jetzt werden einige sagen, “Privatpersonen brauchen auf ihrer privaten Internetseite kein Impressum”.
Das ist soweit auch richtig, aber dann stellt sich die Frage, was ist eine private Internetseite?
Ein Beispiel, wenn man eine Seite einrichtet um dort all seinen Freunden und Verwandten seine Hochzeitsfoto zu zeigen, die Seite nur mit Passwort zu betreten ist oder (was wohl schwieriger ist) nicht bei Suchmaschinen gelistet ist, also wirklich nur für einen kleinen Kreis nutzbar ist – dann ist es eine private Seite.
Ein Blog, der bei Google (u.a. Suchmaschinen) gelistet ist, für jeden zugänglich und evtl.sich nebenbei noch über Werbung finanziert, ist also keine private Internetseite mehr und benötigt deshalb ein Impressum.
Wer sich mehr über Blogs und die Impressumspflicht informieren möchte, solle mal diesen Beitrag von Uwe Vetters law blog lesen.
Um jetzt mal wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, sind nach Auffassung des LG Leipzig die Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Website nicht mehr zwingend erforderlich, wenn schon eine eMail-Adresse angegeben wurde.
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isser auf Weltreise...



Danke, wie immer sehr informativ!
Oh, sehr interessant. Dann werd ich die wohl bei mir mal rausnehmen. Obwohl: Ich hab ohnehin nur ne Handy-Nummer angegeben und es hat noch niemand angerufen und gesagt “Hey, ich hab die Nummer von Ihrer Website”